Resmed: Kündigung von BR-Mitgliedern zurückgenommen
Geschäftsführung zieht fristlose Kündigungen nach Solidaritätskampagne zurück: Kündigungen sind vom Tisch
Bei "ResMed" in Martinsried bei München, einem Unternehmen, das auf Schlaf- und Atemstörungen spezialisiert ist, wurde kurz nach den Betriebsratswahlen gleich drei ver.di-Betriebsrät/innen auf einmal gekündigt (siehe ver.di publik 4_2018). ver.di stand den Betroffenen zur Seite und unterstützte sie beim Rechtsschutz.
Der zuständige Fachbereich „Besondere Dienstleistungen“ organisierte eine breit angelegte Solidaritätskampagne
Zahlreiche Betriebs- und Personalräte und viele einzelne ver.di-Mitglieder beteiligten sich an der Aktion. Einige schrieben sogar direkt das Unternehmen oder ihre Krankenkasse an, um auf alternative Produkte umzusteigen oder ihre Verträge zu kündigen. Die große Solidarität zeigte bei der Geschäftsleitung Wirkung. Sie sah sich gezwungen, mit ver.di in einen Dialog zu treten, um über die Kündigungen zu reden. Zahlreiche Gespräche folgten. In enger Abstimmung mit dem Betriebsratsgremium, das hinter den gekündigten Kolleg/innen stand. Um den Konflikt zu deeskalieren, bot die Geschäftsleitung an, die Kündigungen nach den ersten Gerichtsterminen zurückzuziehen, wenn die Tendenz des Gerichts eindeutig sei.
Es dauerte mehrere Monate, bis die Termine endgültig feststanden. Die gekündigten Kolleg/innen waren wegen der fristlosen Kündigung bei der Arbeitsagentur gesperrt und bekamen kein Arbeitslosengeld. Damit ihre Existenz nicht gefährdet wurde, sprang ver.di ein. Alle drei bekamen sogenannte Gemaßregeltenunterstützung.
Erfolg auf ganzer Linie
Am Ende wurden die Kündigungen von ResMed zurückgenommen. Als Betriebsräte setzen sich die drei Kolleg/innen nun wieder für die Beschäftigten ein. Ein Erfolg auf ganzer Linie – dank Kollegialität und Solidarität.
Maren Ulbrich
(Übernahme aus : ver.di publik 7/2018)